Wien (OTS) - „Es ist soweit, die Mühe war also nicht umsonst“, freut sich VGT-Obmann Martin Balluch über den Beschluss der SPÖ gerade eben im Burgenländischen Landtag, den § 170 (3) des Jagdgesetzes von 2017 nunmehr als § 170 (3a) im selben Wortlaut wieder einzuführen. Damit müssen alle bestehenden Jagdgatter bis zum 1. Februar 2023 aufgelöst werden. Balluch weiter: „Es war ein unfassbar großer Aufwand, die Volksabstimmung über die Gatterjagd trotz Lockdowns, kalter...
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