Auch Personen mit einer regelmäßigen Tätigkeit bzw. regelmäßigem Aufenthalt in Seniorenwohnheimen könnten geimpft werden: „Wir vertreten den Standpunkt, dass all jene Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung regelmäßig in Seniorenwohnheimen in Kontakt z. B. mit der Heimleitung, dem Personal oder den Bewohnerinnen und Bewohnern sind, sehr wohl unter die Priorität I fallen“, hieß es in dem an alle Ortschefs im Bundesland ergangenen...
quelle: ORF