„Dass das passieren kann, habe ich bei der Ausbildung gelernt, es ist mir aber noch nie in der Praxis untergekommen“, sagt eine Masseurin (47) vorm Richter am Gmünder Bezirksgericht. Gemeint ist die Erektion, die ein in Gmünd arbeitender 33-Jähriger während der von der Masseurin durchgeführten Lomi-Lomi-Massage bekommen habe. Dadurch und durch sein Verhalten danach fühlte sich die Masseurin sexuell belästigt. Sie erstattete Anzeige.
Die Erregung sei optisch und durch...
quelle: NÖN