Wien (PK) - Der Ausschuss für Familie und Jugend hat in seiner heutigen Sitzung zwei Gesetzesänderungen plenumsreif gemacht. So soll aufgrund der COVID-19-Krise zur Berechnung des Kinderbetreuungsgeldes des kommenden Jahres ausnahmsweise das Jahr 2019 als Basis herangezogen werden. Mit einer anderen Gesetzesänderung sollen Lehrlinge künftig bereits mit 16 Jahren ihren Betriebsrat wählen dürfen. Beide Initiativen wurden einstimmig beschlossen und könnten bereits bei der...
quelle: OTS