Die Fraktionen wollten unter anderem die E-Mail-Postfächer der Leiterin des Beteiligungsmanagements im Finanzministerium sowie die Korrespondenzen von Ministeriumsmitarbeitern mit dem nunmehrigen ÖBAG-Chef Thomas Schmid, damals Generalsekretär im Finanzministerium und anderen Mitarbeitern des damaligen Finanzministers Hartwig Löger (ÖVP) haben.
Die Begründung des VfGH: Alle Organe des Bundes sind verpflichtet, einem Untersuchungsausschuss auf Verlangen ihre Akten und Unterlagen...
quelle: NÖN