Unternehmen können ab heute Nachmittag den Ersatz von Fixkosten beantragen, wenn ihr Umsatz um mindestens 30 Prozent gefallen ist. Eine solche Hilfe in der Coronapandemie gab es bereits für die Zeit von Mitte März bis Mitte September (Fixkostenzuschuss 1), nun wird diese Förderung auch für die Zeit von Mitte September bis Juni 2021 möglich (Fixkostenzuschuss 2). Je Periode können pro Unternehmen maximal 800.000 Euro Förderung...
quelle: Industrie Magazin