Die Grundzüge des Entwurfs waren bereits seit Freitag bekannt: Der Rechnungshof soll künftig auch Unternehmen ab 25 Prozent öffentlicher Beteiligung kontrollieren dürfen. Und er erhält dabei mehr Befugnisse. Bisher konnte er nur Betriebe prüfen, an denen die öffentliche Hand zumindest zu 50 Prozent beteiligt war.
Eingerichtet werden soll zudem ein Informationsregister. Informationen von allgemeinem Interesse sind in einer für jedermann zugänglichen Art und Weise proaktiv zu...
quelle: ORF