Sollte das erstinstanzliche Urteil rechtskräftig werden, kann der Bund Grasser und seinem Trauzeugen und Ex-FPÖ-Generalsekretär Meischberger deren Anteile an der BUWOG-Millionenprovision direkt einfordern. Die Provision machte 9,6 Millionen Euro aus. Dazu kommen außerdem noch die 200.000 Euro an Provision, die bei der Einmietung der Finanzmarktaufsicht in das Bürogebäude beim Linzer Bahnhof geflossen sind.
„Da durch diese Provisionsvereinbarungen bei der Republik Österreich...
quelle: ORF