Das Gericht in München sah es als erwiesen an, dass S. mehrere Winter- und Radsportler über Jahre mit Blutdoping behandelte. Zudem verabreichte er der österreichischen Mountainbike-Vizeweltmeisterin Christina Kollmann-Forstner in einem Fall ein Präparat, das nicht für den Gebrauch an Menschen zugelassen war. Der 42-Jährige wurde deswegen auch wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Kollmann-Forstner war selbst zu einer bedingten, achtmonatigen Haft verurteilt worden....
quelle: ORF