Wien (OTS) - Das Landarbeitsgesetz bündelt die rechtlichen Regelungen und arbeitsrechtlichen Vorschriften für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft. Heute wurde im Ministerrat die Vereinheitlichung der 9 bundeslandspezifischen Landarbeiterordnungen zu einem Landarbeitsgesetz (LAG) 2021 beschlossen. Mit dem Gesetz werden verbesserte und einheitliche Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie geschaffen. Rechtlich vereinheitlicht werden...
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