Sie war von ihrem Chef entlassen worden, weil sie zuvor einen Lehrling verteidigt und um einen freundlicheren Umgangston ersucht hatte. Die Betroffene wandte sich daher an die Arbeiterkammer Niederösterreich, der Fall ging vor das Arbeits- und Sozialgericht. "Die Entlassung war nicht gerechtfertigt. Der Dienstgeber musste der Frau alle offenen Ansprüche nachzahlen", sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.
Die Herstellung von Abformmassen ist...
quelle: NÖN