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INNSBRUCK. Immer häufiger wenden sich enttäuschte und aufgeregte Personen an die Stadtblatt-Redaktion, die inklusive eines medizinischen Attestes aus Geschäften verwiesen werden, da sie keine FFP2-Maske trugen.
Trotz der Ausnahmeregelung, die die COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung vorsieht, kommt es in der...
quelle: Meinbezirk