Wien (OTS) - Die Novelle zum Universitätsgesetz sieht unter anderem vor, eine Mindeststudienleistung für Studierende einzuführen. Diese vorgesehene Festlegung bedeutet insbesondere für Studierende mit Behinderungen eine wesentliche Verschlechterung. Ein etwaiger Studienausschluss nach zwei Semestern würde eine schwerwiegende mittelbare Diskriminierung darstellen. Darüber hinaus ist die Festlegung von Sonderregelungen, gekoppelt an einen bestimmten „Behinderungsgrad“, nicht mit...
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