Worum es konkret geht, war vorerst nicht zu eruieren. Aus dem Verfassungsgericht hieß es, man habe dem Amtshilfeersuchen binnen weniger Stunden entsprochen. Dabei seien die notwendigen Maßnahmen zum Schutz des Beratungsgeheimnisses des VfGH getroffen worden. Nicht einmal kommentiert wurde, ob der Präsident Unterlagen zur Behörde gebracht hat.
Die Staatsanwaltschaft war bereits am Donnerstag beim Höchstgericht vorstellig geworden. Sie wollte elektronische Geräte Brandstetters,...
quelle: NÖN