Die Erlaubnis des Einsatzes von Nachtzielgeräten soll voraussichtlich Mitte Jänner 2020 in Kraft treten und ist laut Schneeberger vorerst auf vier Jahre befristet. Vor Ablauf der Befristung Ende 2023 will die Landesregierung zudem eine wissenschaftliche Evaluierung durchführen, um den Erfolg der Maßnahme zu bewerten.
Landesjägermeister Josef Pröll unterstrich, die Erlaubnis des Einsatzes von Nachtzielgeräten sei an strenge Vorgaben geknüpft. So ist der Einsatz nur Jägern...
quelle: NÖN