Wien (OTS) - Die jüngste Sozialpartnereinigung regelt auch das Tragen von Masken am Arbeitsplatz. Konkret wurde vereinbart, dass dem Arbeitnehmer nach spätestens drei Stunden das Abnehmen der Maske für 10 Minuten ermöglicht wird. WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf stellt klar: „Dies soll in der Regel durch einen Wechsel der Tätigkeit des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin erfolgen. So kann beispielsweise ein Verkäufer oder eine Verkäuferin für diese Zeit eine Tätigkeit im...
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