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Das Gesundheitsministerium hat eine Verordnung erlassen, die den Impfablauf der Corona- Schutzimpfung und die Vergütung für die Impfungen im niedergelassenen Bereich regelt.
ÖSTERREICH. Sobald der Impfstoff verfügbar ist, sollen zuerst die über 80-jährigen und Menschen mit Behinderungen mit persönlicher...
quelle: Meinbezirk