Wien (OTS) - Mit Schreiben vom 3. März 2021, wurden die abstrakt relevanten Chatverläufe zwischen Bundeskanzler Sebastian Kurz und (seinerzeitigem) Vizekanzler Heinz-Christian Strache in schriftlicher Form dem Untersuchungsausschuss vorgelegt. Sie wurden dabei von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft und der Oberstaatsanwaltschaft übereinstimmend mit der Stufe 3 klassifiziert.
Im Zuge der Vorlage der Unterlagen ist es erforderlich, die Gründe der Klassifizierung...
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