Wien (OTS) - Die Plattform für eine menschliche Asylpolitik lehnt die Einführung eines neuen Straftatbestands „religiös motivierte extremistische Verbindung“ (§ 247b StGB) und damit verbunden eines Erschwerungsgrundes „aus religiös motivierten extremistischen Beweggründen“ (in § 33 StGB) entschieden ab. Im Rahmen des parlamentarischen Begutachtungsverfahrens wurde eine Stellungnahme eingebracht und vor einem neuen Gesinnungsstrafrecht gegen die muslimische Gemeinschaft...
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