Wien (OTS/SK) - Die Aussendung des ÖVP-Verfassungssprechers Wolfgang Gerstl zu den als geheim eingestuften und teilweise geschwärzten Chats zwischen ÖVP-Kanzler Kurz und dem früheren FPÖ-Vizekanzler Strache ist in der rechtlichen Ansicht, die Gerstl darin zum Ausdruck bringt, falsch. Das liegt womöglich daran, dass Gerstl den § 18 Abs. 1 des Informationsordnungsgesetzes nur lückenhaft kennt, jedenfalls aber nur lückenhaft zitiert. Deswegen hier im Folgenden der ganze Absatz....
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