Ende Oktober wurden erstmals die Pläne für eine Mindeststudienleistung publik. Zunächst war vorgesehen, dass Studienanfänger jährlich 16 ECTS-Punkte absolvieren müssen, bis sie insgesamt 100 erreicht haben. Nun berichtete der „Standard“ (Onlineausgabe), dass die Mindeststudienleistung von 24 ECTS-Punkten in vier Semestern ab dem Wintersemester 2021 für neu zugelassene Studierende gelte.
Schafft man das nicht, erlischt die Zulassung für dieses Studium. Die Regelung soll für...
quelle: ORF