Vieles wird heuer im Urlaub anders ablaufen als vor Corona. Egal, ob an der Oberen Adria oder in der Türkei: Die Schlacht am Frühstücksbuffet ist wohl abgesagt. Die Pandemie vermiest aber auch jede Urlaubsfreude.
Bleibt die Frage, ob man so etwas beim Reiseveranstalter als Mangel bzw. entgangene Urlaubsfreude geltend machen kann. Der KURIER hat bei Eike Lindinger, Autor der alljährlich erscheinenden „Wiener Liste der Reisepreisminderung“, nachgefragt. „Nein“, meint der...
quelle: Kurier